Energieausweis für Wärme-Komfort-Kunden

Wichtiger Hinweis

Ab dem 01.10.2008 dürfen gemäß EnEV 2007 keine verbrauchsorientierten Energieausweise für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten mehr erstellt werden, deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt worden ist, bzw. die das energetische Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht erreichen.

Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises je Wohngebäude entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste.

Kundenzugang

  • Nutzen Sie bereits die Datenübermittlung für die Abrechnungserstellung, können Sie sich hier mit Ihrer Kundennummer und dem nur Ihnen bekannten Passwort anmelden.
  • Sollten Sie in der Vergangenheit die Kosten für die Abrechnungserstellung per Post eingereicht haben, so finden Sie die Kundennummer und das Passwort auf den zugesandten Kostenaufstellungen oder Begleitschreiben.

Kundennummer: 08270-
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