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Wichtiger HinweisAb dem 01.10.2008 dürfen gemäß EnEV 2007 keine verbrauchsorientierten Energieausweise für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten mehr erstellt werden, deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt worden ist, bzw. die das energetische Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht erreichen. Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises je Wohngebäude entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste.
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