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Energieausweis |
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Der Energieausweis soll helfen, den Energieverbrauch von Gebäuden und Wohnungen zu vergleichen und eine Beurteilung der Gesamtenergieeffizienz einer Immobilie zu ermöglichen. Ausgenommen von der Pflicht eines Energieausweises werden sein: kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche und Gebäude, die nicht regelmäßig beheizt, gekühlt oder genutzt werden (wie z. B. Ferienhäuser).
Energieausweis mit zwei Varianten
Das als Gütesiegel für Gebäude gedachte Zertifikat gibt es in zwei Varianten und es hat eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Der bedarfsorientierte Energieausweis, der so genannte „Bedarfsausweis“, basiert auf dem rechnerisch ermittelten Energiebedarf und ermöglicht einen objektiven Gebäudevergleich. Dies erfordert eine aufwendige Begutachtung des Gebäudes. Ein Bedarfsausweis wird für Immobilien mit bis zu vier Wohnungen, die vor dem Jahr 1978 erbaut wurden, gesetzlich vorgeschrieben werden. Der verbrauchsorientierte Energieausweis, der „Verbrauchsausweis“, richtet sich nach dem tatsächlichen Energieverbrauch und ist dadurch leichter und günstiger zu erstellen. Grundlage: die Heizkostenabrechnung. Ein Verbrauchsausweis wird bei Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen, unabhängig vom Baujahr, und bei Immobilien mit bis zu vier Wohnungen, die nach 1978 erbaut wurden, erstellt.
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